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Februar 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leserinnen und Leser,

die Trilog-Verhandlungen von Europäischem Parlament, Rat und Kommission zur EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) wurden in der letzten Woche erfolgreich beendet. Nähere Informationen zu diesem wichtigen Thema sowie zu weiteren aktuellen Entwicklungen innerhalb und außerhalb der VG WORT finden Sie in diesem Newsletter. Wir wünschen Ihnen schöne – erste – Frühlingstage!

Mit besten Grüßen

Dr. Robert Staats   Rainer Just
Geschäftsführende Vorstände

 
DSM-Richtlinie
Der Entwurf der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) hat in den letzten Monaten eine Achterbahnfahrt hinter sich gebracht. Nachdem das Europäische Parlament im Juli 2018 zunächst kein Mandat für die erforderlichen Trilog-Verhandlungen mit den im Rat vertretenen Mitgliedstaaten und der EU-Kommission erteilt hatte, kam es im September 2018 zu einem entsprechenden Beschluss des Parlaments. Die anschließenden Trilog-Verhandlungen verzögerten sich aber immer wieder, weil insbesondere über die vorgesehene Regelung für eine Verantwortlichkeit von Internet-Plattformen (Art. 13) keine Einigung erzielt werden konnte. Nachdem die Fortsetzung der Verhandlungen Mitte Januar im Rat zunächst gestoppt worden war, konnten sie Anfang Februar 2019 nach intensiven Beratungen schließlich doch wieder aufgenommen werden.

Am vergangenen Mittwoch kamen die Trilog-Verhandlungen erfreulicherweise zu einem erfolgreichen Abschluss. Jetzt liegt es bei Rat und Parlament, über das gefundene Ergebnis abschließend zu entscheiden. Sollte die Richtlinie wie geplant im Frühjahr 2019, also noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament, verabschiedet werden, schließt sich die Umsetzung in den Mitgliedstaaten an.

Der Entwurf der DSM-Richtlinie ist für die VG WORT aus verschiedenen Gründen von sehr großer Bedeutung. Hervorzuheben ist dabei die Regelung zur Verlegerbeteiligung (Art. 12), die es wieder ermöglichen würde, dass Verleger an den Einnahmen aufgrund der gesetzlichen Vergütungsansprüche regelmäßig einen Anteil erhalten. Sie ist für alle Verwertungsgesellschaften, die Urheber und Verlage vertreten, europaweit dringend erforderlich, um die bisherige gemeinsame Rechtewahrnehmung fortsetzen zu können.

Sehr wichtig sind auch die Regelungen für vergriffene Werke (Art. 7 ff.), die nicht zuletzt klarstellen, dass das bewährte Lizenzierungsmodell in Deutschland auf einer sicheren europäischen Rechtsgrundlage fortgeführt und ausgebaut werden kann. Für die zukünftige Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften ist außerdem bemerkenswert, dass der Richtlinienentwurf die Möglichkeit vorsieht, sogenannte erweiterte Lizenzen („extended collective licences“) auch in das deutsche Urheberrecht einzuführen (Art. 9a).

Die – besonders umstrittenen – Bestimmungen zur Verantwortlichkeit großer Internet-Plattformen für die von Nutzern hochgeladenen Inhalte (Art. 13) sollten keineswegs ein Grund dafür sein, die wichtige Richtlinie doch noch scheitern zu lassen. Es geht hier – anders als es in der öffentlichen Diskussion über Upload-Filter gelegentlich erscheint - in erster Linie darum, dass derartige Plattformen Lizenzverträge mit Rechtsinhabern abschließen und angemessene Vergütungen zahlen. Das ist auch nicht etwa aus praktischen Gründen von vornherein ausgeschlossen. Vor dem Hintergrund der Vielzahl potentieller Rechtsinhaber wird vielmehr bei der Umsetzung insbesondere zu prüfen sein, inwieweit eine effektive und nutzerfreundliche Lizenzvergabe durch Verwertungsgesellschaften möglich ist. Weitere – lesenswerte - Informationen der GEMA zu Art. 13 finden sich im Übrigen hier https://gema-politik.de/artikel-13-fragen-und-antworten-neu/.

Im Ergebnis wird sich die VG WORT aus den genannten Gründen weiterhin nachdrücklich dafür einsetzen, dass der DSM-Richtlinienentwurf schnellstmöglich verabschiedet wird.
 
SatCab-Richtlinie
Die Arbeiten an dem Entwurf der sogenannten SatCab-Richtlinie, die ursprünglich als Verordnung seitens der EU-Kommission vorgeschlagen worden war, sind erfreulicherweise weitgehend abgeschlossen. Es ist damit zu rechnen, dass jedenfalls dieses europäische Gesetzgebungsverfahren noch im Frühjahr 2019 verabschiedet wird.

Die SatCab-Richtlinie ist für die VG WORT vor allem deshalb sehr wichtig, weil sie explizit neue technische Formen der zeitgleichen, unveränderten und vollständigen Weitersendung von Fernseh- und Radioprogrammen regelt, deren Lizenzierung – wie bei der Kabelweitersendung – über Verwertungsgesellschaften abgewickelt werden soll. Erfasst wird insbesondere auch die Weitersendung über das Internet, dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass es sich um eine sichere Weitersendung an autorisierte Nutzer handelt. Wichtig ist auch, dass die Richtlinie Bestimmungen für ein besonderes Verfahren der Weitersendung namens „direct injection“ vorsieht und klarstellt, dass auch insoweit eine Lizenzierung durch die Rechtsinhaber erforderlich ist.

Der VG WORT wird es nach der Verabschiedung der Richtlinie darum gehen, die Umsetzung in innerstaatliches Recht sachgerecht zu begleiten und sicherzustellen, dass Urheber und Verlage an den Einnahmen für derartige neue Formen der Weitersendung angemessen beteiligt werden.
 
Neue Gesamtverträge
Am 1. März 2018 trat das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) in Kraft. Die VG WORT verhandelt seitdem eine Vielzahl von neuen Gesamt- und Rahmenverträgen im Bildungs- und Wissenschaftsbereich. Erfreulicherweise ist es mittlerweile gelungen, einige neue Verträge – mit verbesserten Vergütungszahlungen – abzuschließen.

Zu nennen ist hier insbesondere der Gesamtvertrag Vervielfältigung an Schulen mit den Ländern, der für die nächsten vier Jahre eine sichere Rechtsgrundlage für die Nutzungen von urheberrechtlich geschützten Werken und für die angemessene Vergütung der Rechtsinhaber bietet. Neben den Verwertungsgesellschaften VG WORT, VG Bild-Kunst und VG Musikedition sind an diesem Vertrag auch Schulbuchverlage, vertreten durch den Verband Bildungsmedien e.V., und die PMG Presse-Monitor-GmbH beteiligt. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Startseite der Homepage der VG WORT https://www.vgwort.de unter der Rubrik „Aktuelles“.

Vertragsabschlüsse konnten ferner für die Terminalnutzungen in Bibliotheken und den innerbibliothekarischen Leihverkehr erreicht werden. Außerdem wurde mit dem Dokumentenlieferdienst Subito eine Vereinbarung über den Kopienversand auf Bestellung abgeschlossen. In anderen Bereichen werden die Verhandlungen derzeit noch fortgesetzt.
 
Heinrich Hubmann Preis
Am 1. Februar 2019 fand im Rahmen einer Veranstaltung des Instituts für Urheber- und Medienrecht im Literaturhaus München die Verleihung des Heinrich Hubmann Preises statt. Der Preisträger Dr. Hannes Henke erhielt die mit € 5.000 dotierte Ehrung für seine Arbeit „E-Books im Urheberrecht – Kollision von Buchkultur und digitaler Wissensgesellschaft”.

Mit dem Heinrich Hubmann Preis zeichnet die VG WORT wissenschaftliche Arbeiten junger Autorinnen und Autoren aus, die der Thematik des Urheber- und Verlagsrechts gewidmet sind. Die VG WORT gedenkt damit ihres langjährigen Vorstandsmitglieds Prof. Dr. Heinrich Hubmann.

Dr. Hannes Henke geht in seiner Dissertation, die von Prof. Dr. Malte Stieper betreut wurde, der Frage nach, ob und inwieweit die vom Urheberrecht regulierten Belange der Buchkultur auch elektronische Bücher erfassen. Die Arbeit schärft dabei in beeindruckender Weise den Blick auf das Urheberrecht in der digitalen Welt.

Mehr Informationen zum Heinrich Hubmann Preis gibt es unter https://www.vgwort.de/die-vg-wort/heinrich-hubmann-preis.html.
Von li nach re: Prof. Dr. Bernhard von Becker, Prof. Dr. Silke von Lewinski, Dr. Hannes Henke, Dr. Robert Staats
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E- Mail: vgw@vgwort.de

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