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Juli '16
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

der Newsletter Juli 2016 informiert Sie über die Ende Juni erfolgte Ausschüttung der VG WORT an Autorinnen und Autoren sowie die bevorstehenden außerordentlichen Gremiensitzungen im September und November in München.

Weitere Themen sind die hohe Zahl der Mitgliedsanträge und die gemeinsame Rechtewahrnehmung für Autoren und Verlage. Ferner informieren wir über den Stand der Dinge bei aktuellen Gesetzgebungsverfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Robert Staats   Rainer Just
Geschäftsführende Vorstände

 
Ausschüttung
Erfreulich hohe Summe
Ende Juni hat die VG WORT insgesamt € 126 Mio. an 210.000 Autorinnen und Autoren ausgeschüttet. Die Ausschüttungen wurden entsprechend den Regelungen des bisherigen Verteilungsplans der VG WORT als Abschlagszahlungen ausbezahlt. Dank der außerordentlichen Einnahmen 2015 aus der Gerätevergütung für Drucker nach "altem Recht" in dem Zeitraum 2001 bis 2007 ist die diesjährige Ausschüttungssumme deutlich höher als in den Vorjahren.

Diese außerordentlichen Einnahmen beruhen auf einem langjährigen Rechtsstreit durch alle Instanzen, der im Jahr 2015 erfreulicherweise mit einem außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen werden konnte.
 
Außerordentliche Gremiensitzungen
September und November 2016
Für den 9./10. September 2016 sowie für den 25./26. November 2016 sind außerordentliche Gremiensitzungen der VG WORT vorgesehen, die jeweils in München stattfinden werden. Die Entscheidung des BGH vom 21. April 2016 zur Verlegerbeteiligung macht es notwendig, dass die VG WORT insbesondere ihre Satzung und ihren Verteilungsplan überprüft und entsprechend anpasst. 

Für die Septembersitzungen wird der Vorstand der VG WORT Vorschläge für die Korrektur der Verteilung in der Vergangenheit und für den Umgang mit Rückforderungen gegenüber Verlagen vorbereiten.

Regelungsvorschläge für die Zukunft werden für die Novembersitzungen vorgelegt.
 
Rekord bei Mitgliedsanträgen
Noch nie zuvor war das Interesse der Wahrnehmungsberechtigten so groß, Mitglied der VG WORT zu werden. Die Mitgliederversammlung ist das Gremium, das über die grundsätzlichen Fragen der Rechtewahrnehmung durch die VG WORT entscheidet. Seit den Gremiensitzungen Anfang Juni in Berlin wurden 115 Anträge auf Mitgliedschaft gestellt und vom Vorstand der VG WORT angenommen.
 
Das gemeinsame Modell ist unverzichtbar
Der BGH hatte am 21. April 2016 geurteilt, dass eine pauschale Beteiligung der Verlage an den Einnahmen der VG WORT auf der Grundlage der bisherigen Regelungen im Verteilungsplan nicht möglich ist. Diese Entscheidung stellt die gemeinsame Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen in einer Verwertungsgesellschaft grundsätzlich in Frage. Die VG WORT ohne Verleger hätte jedoch erhebliche Nachteile, gerade auch für Autoren.

Insbesondere sind die gesetzlichen Vergütungsansprüche für die Privatkopie am besten und effektivsten in einer gemeinsamen Verwertungsgesellschaft durchzusetzen. Nur in einer gemeinsamen Verwertungsgesellschaft lässt sich außerdem sicherstellen, dass Autoren bei der kollektiven Lizenzvergabe im Bereich von neuen digitalen Nutzungsmöglichkeiten angemessen beteiligt werden. Aber auch eine Fortführung des Projektes METIS (Vergütungen für Texte im Internet) und die Wahrung der gemeinsamen Sozialeinrichtungen der VG WORT wären ohne die Beteiligung von Verlagen konkret gefährdet.

Dr. Robert Staats, geschäftsführender Vorstand der VG WORT, hat  die Vorteile der gemeinsamen Rechtewahrnehmung für Urheber und Verleger in der Zeitung des Deutschen Kulturrats "Politik und Kultur" kürzlich näher erläutert:

Den kompletten Beitrag gibt es zum Nachlesen auf der Startseite der VG WORT-Homepage http://www.vgwort.de/index.php?id=29 und die Ausgabe 4 von "Politik und Kultur" gibt es zum Download unter http://www.kulturrat.de/ .
 

 
Appelle
Für eine gemeinsame Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen
Eine gemeinsame Rechtewahrnehmung für Autoren und Verlage halten auch die Mitglieder der VG WORT für den besten Weg. Sie verabschiedeten am Ende ihrer Versammlung am 4. Juni 2016 mit großer Mehrheit folgenden Appell an die Politik:

"Die Mitgliederversammlung der VG WORT vom 4. Juni 2016 appelliert an die politisch Verantwortlichen, rasch und wirksam dafür zu sorgen, dass die bisherige Struktur der VG WORT, also die gemeinsame Rechtewahrnehmung, weiterhin möglich bleibt.

Beide Seiten, Urheber und Verleger, sind entschlossen, den gegenwärtigen und kommenden Herausforderungen, z.B. der des Digitalen Wandels, gemeinsam zu begegnenn. Auch dafür ist eine ungeteilte Verwertungsgesellschaft der beste Weg."


Diesem Appell folgte am 27. Juni 2016 der Stiftungsvorstand des Verbandes Deutscher Bühnen- und Medienverlage, bestehend aus Autoren, Komponisten und Verlegern. Er hält ein Zusammenhalten von Autoren und Verlagen in der Verwertungsgesellschaft Wort angesichts der aktuellen digitalen Herausforderungen für unabdingbar. "Wir unterstützen den Appell der Mitgliederversammlung der VG WORT für eine gemeinsame Rechtewahrnehmung von Urhebern und Verlagen und richten uns an die politisch Verantwortlichen mit der dringenden Bitte, dafür Sorge zu tragen, ein drohendes Auseinanderbrechen der VG WORT zu verhindern und die gesetzlichen Grundlagen für eine weiterhin erfolgreiche Arbeit der VG WORT zu schaffen."

Zuvor hatten sich am 11. Juni 2016 der Verlag der Autoren in Frankfurt am Main und am 7. Juni 2016 der Deutsche Journalisten Verband  nachdrücklich für eine Fortsetzung der gemeinsamen Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen in der Verwertungsgesellschaft ausgesprochen. 
 
Gesetzgebungsverfahren
VGG - Stand der Dinge
Am 1. Juni 2016 ist das neue Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) in Kraft getreten, welches das bisherige Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ablöst. Es gilt nun, die neuen Regelungen innerhalb der VG WORT bis zum Jahresende umzusetzen. Derzeit werden insbesondere die erforderlichen Änderungen in Satzung, Wahrnehmungsvertrag und Verteilungsplan vorbereitet. Die außerordentliche Mitgliederversammlung im September soll sich mit den Änderungen des Wahrnehmungsvertrages, die außerordentliche Mitgliederversammlung Ende November mit den Änderungen von Satzung und Verteilungsplan beschäftigen.
Verlegerbeteiligung
Am 6. Juli 2016 fand eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deuschen Bundestages zum Urhebervertragsrecht und zur Verlegerbeteiligung statt. Als Sachverständiger zu diesem Thema war u.a. Dr. Robert Staats, geschäftsführender Vorstand der VG WORT, geladen. Die Stellungnahme steht hier zum Download bereit http://www.vgwort.de/index.php?id=130

Einen Tag zuvor hatte das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) Regelungsvorschläge zur Sicherung der gemeinsamen Rechtewahrnehmung von Urhebern und Verlegern in Folge der Urteile des EuGH und BGH vorgelegt. Es bezieht sich dabei insbesondere auch auf die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 28. April 2016. Diese lautet u.a.: "Das Zusammenwirken von Autoren und Verlegern in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften hat sich in der Bundesrepublik Deutschland, aber auch in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, über Jahrzehnte bewährt. Sie ist Ausdruck des engen Zusammenwirkens zwischen Autoren und Verlegern bei der Entstehung urheberrechtlich geschützter Werke".

Die Regelungsvorschläge des BMJV sind im Grundsatz zu begrüßen. Für eine effektive gemeinsame Rechtewahrnehmung bedarf es aber darüber hinaus dringend einer Regelung auf der europäischen Ebene. Es ist deshalb sehr zu hoffen, dass sich auch die Europäische Kommission dieses Themas annimmt und bei den für September 2016 angekündigten Legislativvorschlägen zum Urheberrecht einen Vorschlag zur Verlegerbeteiligung vorlegt.
 
Terminhinweise
Informationsveranstaltungen
Der Deutsche Journalistenverband (DJV) lädt in Zusammenarbeit mit ver.di bundesweit zu Informationsveranstaltungen der VG WORT ein. Unter dem Motto "Wie weiter mit der VG WORT?" werden dabei die Folgen des BGH-Urteils  von einem der beiden geschäftsführenden Vorstände der VG WORT, Dr. Robert Staats und Rainer Just, vorgestellt und gemeinsam mit den Teilnehmern diskutiert.


Folgende Termine stehen bereits fest:

München 9. August 2016, Hamburg 11. August 2016, Nürnberg 17. August 2016, Berlin 31. August 2016, Düsseldorf 1. September 2016 und Frankfurt 5. September 2016. Derzeit werden weitere Termine abgestimmt und baldmöglichst kommuniziert.
Impressum
Verantwortlich
Rainer Just, Dr. Robert Staats
Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT)
Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung

Untere Weidenstr. 5, 81543 München
Telefon (089) 51412-92, Fax (089) 51412-58
E- Mail: vgw@vgwort.de

Redaktion: Angelika Schindel
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