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Oktober 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leserinnen und Leser,


mit diesem Newsletter informieren wir über einige wichtige rechtspolitische Entwicklungen sowie über den Stand der Dinge bei den Ausschüttungen der VG WORT.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Herbst 2018!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Robert Staats   Rainer Just
Geschäftsführende Vorstände
 
Trilog-Verfahren bei DSM-Richtlinie
Das Europäische Parlament hat erfreulicherweise am 12. September seine Stellungnahme zu dem Entwurf der Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) beschlossen und das Mandat erteilt, in das sog. Trilog-Verfahren mit der EU-Kommission und dem Rat der Europäischen Union einzutreten. Nachdem Anfang Juli 2018 ein solcher Beschluss noch nicht zustande gekommen war, hat nunmehr eine klare Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments für ein entsprechendes Mandat gestimmt. Der Richtlinienentwurf enthält einige Regelungsvorschläge, die unmittelbar für die VG WORT von sehr großer Bedeutung sind. Das betrifft zunächst die Bestimmungen für die Nutzung von vergriffenen Werken, die erforderlich sind, um die Lizenzierungen von vergriffenen Werken auch in Zukunft durch die VG WORT rechtssicher ermöglichen zu können. Besonders wichtig ist ferner der Regelungsvorschlag für die Beteiligung von Verlagen an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen. Dieser ist notwendig, um die erfolgreiche gemeinsame Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen innerhalb der VG WORT, die seit ihrer Gründung im Jahr 1958 besteht, fortsetzen zu können.

Im Mittelpunkt der intensiv geführten Diskussion über die Richtlinie standen allerdings nicht diese Punkte, sondern die Vorschläge für ein Presseverlegerleistungsschutzrecht sowie zur Verantwortlichkeit von Plattformen. Auch insoweit ist zu begrüßen, dass die Diskussion zu den Regelungsvorschlägen im Trilog-Verfahren fortgesetzt werden können. Gleiches gilt für die geplanten Schrankenregelungen im Bildungsbereich und für die Bestimmungen zum Urhebervertragsrecht.

Wie geht es konkret weiter? Die Trilogverhandlungen von Kommission, Rat und Parlament wurden bereits Anfang Oktober aufgenommen und werden hoffentlich bald zu einer Einigung führen. Nach Verabschiedung, Veröffentlichung und Inkrafttreten der Richtlinie folgt die Umsetzung in das nationale Recht. Auch wenn noch kein konkreter Zeitpunkt für den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens auf europäischer Ebene – und erst Recht nicht auf nationaler Ebene – genannt werden kann, so wurde doch am 12. September 2018 eine sehr wichtige Hürde genommen.
 
Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie
Das erste – urheberrechtliche – Gesetzgebungsverfahren der 19. Legislaturperiode betrifft die Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie der EU, die einen verbesserten Zugang von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung zu urheberrechtlich geschützten Sprachwerken, Noten sowie in den Werken enthaltenen Illustrationen ermöglicht. Vorgesehen ist dabei insbesondere, dass sogenannte befugte Stellen (bspw. Blindenbüchereien) barrierefreie Formate für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung herstellen und öffentlich zugänglich machen dürfen. Hierfür ist auf der Grundlage des Entwurfs eine angemessene Vergütung zu zahlen, der einschlägige Vergütungsanspruch kann dabei nur von Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden. Die geplanten Neuregelungen sind deshalb für die VG WORT, als Verwertungsgesellschaft für Sprachwerke, durchaus von Bedeutung. Die Marrakesch-Richtlinie muss bis zum 11. Oktober 2018 in nationales Recht umgesetzt werden; es ist deshalb damit zu rechnen, dass der Gesetzentwurf zeitnah verabschiedet wird. Am 8. Oktober 2018 findet eine Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages statt, bei der die VG WORT vertreten sein wird.
 
Ausschüttungen in 2018
Die Hauptausschüttung der VG WORT erfolgte turnusgemäß Anfang Juli. Insgesamt wurden dabei über € 100 Mio. an die Berechtigten in Deutschland ausbezahlt.

Im Anschluss fanden im August eine Monatsausschüttung an ausländische Schwestergesellschaften (€ 11 Mio.) und im September Auszahlungen in den Bereichen METIS und Kabelweitersendung sowie Nachvergütungen an von Theaterverlagen vertretene Urheber (insgesamt über € 50 Mio.) statt.

Für Dezember ist schließlich die Nachausschüttung des AV-Anteils an den Einnahmen für Mobiltelefone und Tablets (ca. € 70 Mio.) geplant.

Im Zuge aller Ausschüttungstermine finden immer auch Korrekturen von Einzelpositionen sowie Nachüberweisungen statt.
 
Auflösung der Rückstellungen
Die Verfassungsbeschwerde des Verlages C.H. Beck gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2016 („Verlegeranteil“) wurde im Juni 2018 vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Die von der VG WORT angesichts der vorher bestehenden Rechtsunsicherheit gebildeten Rückstellungen in Höhe von € 179 Mio. können daher aufgelöst werden.

Die VG WORT erarbeitet nun eine Konzeption für die Auflösung der insgesamt fünf Rückstellungsposten. Der Verwaltungsrat hat – voraussichtlich in seiner Sitzung Ende November 2018 – über die geplante Nachausschüttung einen entsprechenden Beschluss zur Durchführung zu fassen. Im Anschluss kann dann mit den Vorbereitungen zur Umsetzung begonnen werden.

Nach derzeitigem Stand ist geplant, die Rückstellungen in 2019 – im Anschluss an die oben genannten Ausschüttungen – möglichst periodengerecht im Wege einer Einmalzahlung an die Berechtigten aufzulösen.

 
Sonderverteilung Bibliothekstantieme
Diesen Herbst führt die VG WORT wieder das Meldeverfahren zur Sonderverteilung Bibliothekstantieme durch. Es richtet sich an alle Urheber (Autoren, Übersetzer, Herausgeber, Bearbeiter) mit Wahrnehmungsvertrag, deren Werke zwar in den Ausleihbeständen der öffentlichen Bibliotheken einstehen, die aber in den vorangegangenen drei Jahren keine Bibliothekstantiemen erhalten haben.

Belletristische und autobiographische Print-Bücher sowie belletristische und autobiographische Print-Beiträge in Anthologien und literarischen Zeitschriften einschließlich Kinder- und Jugendliteratur sowie Lyrik, die seit 2009 erschienen sind und eine ISBN/ISSN-Nummer haben, können einmalig gemeldet werden.

Meldeformulare können ab sofort angefordert werden bei Frau Gabriele Nagel, telefonisch unter 089-51412-76 oder per E-Mail an gabriele.nagel@vgwort.de.
Impressum
Verantwortlich
Rainer Just, Dr. Robert Staats
Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT)
Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung

Untere Weidenstr. 5, 81543 München
Telefon (089) 51412-51, Fax (089) 51412-58
E- Mail: vgw@vgwort.de

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