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Oktober '15
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

der Newsletter Oktober 2015 informiert Sie über die Verleihung des Heinrich Hubmann Preises im Literaturhaus in München, die Ausschüttung METIS, den erfolgreich gestarteten Lizenzierungsservice für vergriffene Werke sowie über aktuelle Entwicklungen zum Thema Urheberrecht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Robert Staats   Rainer Just
Geschäftsführende Vorstände

 
Heinrich Hubmann Preis
Verleihung im Literaturhaus München
Am 9. Oktober 2015 fand im Rahmen einer Veranstaltung des Instituts für Urheber- und Medienrecht im Literaturhaus die Verleihung des Heinrich Hubmann Preises statt. Die Preisträgerin Frau Dr. Eva-Marie König erhält die mit € 5.000 dotierte Ehrung für ihre Arbeit „Der Werkbegriff in Europa“.

Mit dem Heinrich Hubmann Preis zeichnet die VG WORT wissenschaftliche Arbeiten junger Autorinnen und Autoren aus, die der Thematik des Urheber- und Verlagsrechts, einschließlich verwandter Schutzrechte, zentral gewidmet sind.

Die VG WORT gedenkt mit dieser Preisverleihung ihres langjährigen Vorstandsmitglieds Professor Dr. Heinrich Hubmann. der dieses Jahr seinen 100. Geburtstag gefeiert hätte.

Neben einer Untersuchung des europäischen Rechts unterzieht Dr. Eva-Marie König in ihrer Dissertation, die von Prof. Dr. Artur-Axel Wandtke betreut wurde, die Schutzvoraussetzungen in Deutschland, Frankreich und Großbritannien einer umfassenden Analyse, um Perspektiven für eine Harmonisierung der materiellen Grundlagen des Urheberrechts in Europa aufzuzeigen.

Mehr Informationen zum Heinrich Hubmann Preis gibt es unter
http://www.vgwort.de/die-vg-wort/heinrich-hubmann-preis.html 


Von li nach re: Dr. Robert Staats, Prof. Dr. Ulrich Loewenheim, Reiner Roos, Dr. Eva-Marie König, Prof. Dr. Artur-Axel Wandtke, Lutz Franke   
 
Ausschüttung METIS 2015
Im Monat Oktober wurden insgesamt € 5,6 Mio. von der VG WORT zur Ausschüttung bereitgestellt. Das ist die bislang höchste Ausschüttungssumme in diesem Bereich. Im Vorjahr lag die Ausschüttungssumme bei knapp € 4,0 Mio..
 
Vergriffene Werke
Lizenzierung hat begonnen
Gemeinsam mit der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) haben die VG WORT und die VG Bild-Kunst auf der Grundlage eines Ende 2014 abgeschlossenen Vertrags einen Lizenzierungsservice für vergriffene Bücher geschaffen, die vor 1966 erschienen sind. Dieser Lizenzierungsservice trägt dazu bei, jetzt und in Zukunft wertvolles Kulturgut in Deutschland zu erhalten.

Der neue Dienst ist im Sommer 2015 erfolgreich gestartet, zunächst mit einer überschaubaren Menge von einigen hundert Werken. Die Zahl der Anträge zur digitalen Nutzung von vergriffenen Werken wächst seitdem stetig.

Für vergriffene Werke, die die DNB digitalisieren und der Öffentlichkeit im Internet zugänglich machen möchte, erhalten die VG WORT und die VG Bild-Kunst auf der Grundlage eines Rahmenvertrags mit den Ländern eine angemessene Vergütung.

Vergriffene Werke, für die ein Antrag zur digitalen Nutzung vorliegt, werden im neu geschaffenen Register des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) veröffentlicht. Erfolgt innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist von sechs Wochen kein Widerspruch durch einen Rechteinhaber, kann die VG WORT die Lizenzierung des betreffenden Werks erteilen und die Vergütung dafür einziehen.

„Die Digitalisierung und Zugänglichmachung von vergriffenen Werken ist ein kulturpolitisch wichtiges Anliegen," so Robert Staats und Rainer Just, geschäftsführende Vorstände der VG WORT. "Es ist deshalb höchst erfreulich, dass es allen Beteiligten gelungen ist, sich auf einen Lizenzierungsservice unter Einbeziehung der Verwertungsgesellschaften zu verständigen. Dadurch ist sichergestellt, dass die erforderlichen Rechte zentral vergeben werden können und gleichzeitig eine angemessene Vergütung an die Rechteinhaber gezahlt wird."
 
Sonderverteilung Bibliothekstantieme 2016
Meldeverfahren hat begonnen
Alle drei Jahre führt die VG Wort das Meldeverfahren „Sonderverteilung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken“ durch. Es richtet sich an alle Urheber (Autoren, Übersetzer, Herausgeber, Bearbeiter) mit Wahrnehmungsvertrag, deren Werke zwar in den Ausleihbeständen der öffentlichen Bibliotheken einstehen, die aber in den vorangegangenen drei Jahren keine Bibliothekstantiemen erhalten haben.

Belletristische und autobiographische Print-Bücher sowie belletristische und autobiographische Print-Beiträge in Anthologien und literarischen Zeitschriften einschließlich Kinder- und Jugendliteratur sowie Lyrik, die seit 2006 erschienen sind und eine ISBN/ISSN-Nummer haben, können einmalig gemeldet werden.

Meldeformulare können ab sofort angefordert werden bei Frau Gabriele Nagel, telefonisch unter 089-51412-76 oder per E-Mail an folgende Adresse: gabriele.nagel@vgwort.d
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Aktuelle Gesetzgebungsverfahren
Verwertungsgesellschaftengesetz
Die Stellungnahme der VG WORT zum Referentenentwurf des neuen Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) in Deutschland ist auf der Homepage
http://www.vgwort.de/publikationen-dokumente/stellungnahmen.html eingestellt. Am 17. Juni 2015 hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den Entwurf veröffentlicht und die beteiligten Kreise um Stellungnahme bis zum 15. August 2015 gebeten. Der Entwurf steht zum Download auf der Homepage des BMJV unter Gesetzesvorhaben bereit.
http://www.bmjv.de/DE/Ministerium/Gesetzarchiv/_node.html

Der Referentenentwurf, mit dem die EU-Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung umgesetzt werden soll, ist aus Sicht der VG WORT im Grundsatz zu begrüßen. Sinnvoll erscheint es insbesondere, das bisherige Urheberrechtswahrnehmungsgesetz durch ein neues Verwertungsgesellschaftengesetz abzulösen. Gleichwohl gibt es bei einzelnen Regelungen erheblichen Änderungsbedarf. Die Vorschläge und Anregungen der VG WORT dazu finden sich in der oben erwähnten ausführlichen Stellungnahme.

Nunmehr bleibt der Regierungsentwurf abzuwarten. Das Gesetzgebungsverfahren findet unter erheblichem Zeitdruck statt, da die EU-Richtlinie bis zum 10. April 2016 in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Aktueller Hinweis

Am 20. November 2015 wird eine Arbeitssitzung des Instituts für Urheber- und Medienrecht im Literaturhaus in München zu diesem aktuellen Thema stattfinden. Informationen dazu gibt es unter:
http://www.urheberrecht.org/events/20151120.php3

Urhebervertragsrecht
Seit 5. Oktober 2015 liegt nun auch der Referentenentwurf
eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung vor. Die beteilgten Kreise werden gebeten bis zum 30. Dezember 2015 Stellung zu nehmen.

EU-Vorhaben zu urheberrechtlichen Themen
Die EU-Kommission führt derzeit eine Konsultation zur Satelliten- und Kabelrichtlinie durch. Die VG WORT setzt sich bereits seit langem - gemeinsam mit anderen Verwertungsgesellschaften in Deutschland - für eine technologie-neutrale Ausgestaltung des Kabelweitersendungsrecht ein und wird dieses Anliegen gegenüber der EU-Kommission vortragen.

Außerdem ist damit zu rechnen, dass die EU-Kommission Anfang Dezember 2015 eine Mitteilung zu möglichen Reformen im Bereich des Urheberrechts, einen Verordnungsvorschlag zum Thema "Portabilität" und einen Vorschlag für die Umsetzung des Marrakesch-Vertrages, in dem es um den Zugang zu Werken für Blinde und Sehbehinderte geht, vorlegen wird.

Die VG WORT begleitet diese Vorhaben intensiv, nicht zuletzt über ihre Dachgesellschaften IFRRO und SAA.
 
Verlegerbeteiligung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird am 12. November 2015 in dem Verfahren Reprobel ./. Hewlett Packard seine Entscheidung verkünden.

Dieses Verfahren betrifft zwar die Rechtslage in Belgien. Es geht aber auch hier u.a. um die Frage der Verlegerbeteiligung an gesetzlichen Vergütungsansprüchen. Wie bereits mehrfach berichtet, hatte der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 18. Dezember 2014 das Klageverfahren gegen den Verteilungsplan der VG WORT ausgesetzt, um die Entscheidung des EuGH in dem belgischen Verfahren abzuwarten. Die Stellungnahme des EuGH-Generalanwalts wurde am 11. Juni 2015 veröffentlicht.

 
Urteil in Sachen "Google Books" in den USA
In dem seit 2005 andauernden Verfahren, in dem es um die Digitalisierung von Büchern und die öffentliche Zugänglichmachung von Snippets durch Google in "Google Book Search" geht, hat das US-Berufungsgericht am 16. Oktober eine  Entscheidung zugunsten von Google getroffen. Das Gericht erklärt den Online-Dienst für zulässig, da er durch die amerikanische "Fair Use"- Regelung gedeckt sei. Die Richter bestätigten hiermit die Entscheidung des Richters Denny Chin aus dem Jahre 2013.

Die amerikanische Autorenvereinigung Authors Guild hält das Vorgehen von Google weiterhin für rechtswidrig und kündigte ihren Gang zum Supreme Court an.

Mehr Informationen zum Thema "Google Books" sind unter
http://www.vgwort.de/aktuelle-entwicklungen/google-settlement.html

Impressum
Verantwortlich
Rainer Just, Dr. Robert Staats
Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT)
Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung

Untere Weidenstr. 5, 81543 München
Telefon (089) 51412-92, Fax (089) 51412-58
E- Mail: vgw@vgwort.de

Redaktion: Angelika Schindel
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