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März '15
Liebe Leserinnen und Leser,

wir haben das Konzept unseres Newsletters für Sie aktualisiert und nutzerfreundlicher aufbereitet. Der Newsletter präsentiert sich nicht nur in neuem Design, sondern erreicht Sie nun direkt per E-Mail. Der Inhalt ist bei Ankunft des Newsletters sofort sichtbar, extra Klicks auf unsere Homepage zum Herunterladen des Dokuments sind nicht mehr notwendig. Themen dieser Ausgabe sind vier erfolgreiche Vertragsabschlüsse für die VG WORT.

Mit dem Verband der Privaten Hochschulen hat die VG WORT einen Rahmenvertrag zur Betreibervergütung abgeschlossen. Mit den Ländern gibt es einen neuen Gesamtvertrag zur Regelung von Fotokopieren an Schulen, einen Rahmenvertrag zur Regelung der Digitalisierung von vergriffenen Werken sowie eine Vergütungsvereinbarung zu Intranetnutzungen an Hochschulen. Weiterhin informieren wir unter anderem über den aktuellen Stand im Klageverfahren gegen den Verteilungsplan der VG WORT. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass vor dem Hintergrund dieses Verfahrens der Verwaltungsrat der VG WORT am 20. März 2015 in München zusammentritt. Das Gremium wird sich vor allem mit der Frage der Durchführung der Hauptausschüttung 2014 in 2015 befassen. Über das Ergebnis der Sitzung wird zeitnah auf der Website der VG WORT berichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Just  Dr. Robert Staats
Geschäftsführende Vorstände

 
Rahmenvertrag zwischen VG WORT und Verband der Privaten Hochschulen
Die VG WORT hat kürzlich einen Rahmenvertrag zur Betreibervergütung nach § 54c UrhG mit dem Verband der Privaten Hochschulen e.V. (VPH) abgeschlossen. Der Vertrag regelt den gesetzlichen Vergütungsanspruch der Rechteinhaber gegenüber den privaten Hochschulen als Betreiber von Kopiergeräten.

Die VG WORT und die VG Bild-Kunst machen derzeit als Verwertungs-gesellschaften diesen Anspruch geltend. Die VG WORT übernimmt – auch für die VG Bild-Kunst – die Entgegennahme und Kontrolle der Meldungen. Der neue Vertrag sieht für die privaten Hochschulen, die VPH-Mitglied sind und als Betreiber Kopiergeräte für die Herstellung von Kopien bereitstellen, die Zahlung einer pauschalen Vergütung an die VG WORT vor.

Der Betrag liegt derzeit bei € 334,40 zuzügl. Mwst. pro Gerät und Kalenderjahr. Er berücksichtigt einen Gesamtvertragsrabatt in Höhe von 20% für VPH-Hochschulen. Der Vertrag zwischen VG WORT und VPH läuft zunächst bis Ende des Jahres 2015 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, falls nicht eine der beiden Parteien zuvor kündigt. Kopiergeräte im Sinne des neuen Rahmenvertrags sind herkömmliche Fotokopiergeräte sowie Multifunktions-geräte. Für Drucker müssen noch gesonderte Verhandlungen geführt werden.

 
Fotokopieren an Schulen: Neuer Gesamtvertrag mit den Ländern
Ende 2014 wurde ein neuer Gesamtvertrag zur Regelung des Fotokopierens an Schulen zwischen der Zentralstelle Fotokopieren an Schulen (ZFS), den vom Verband Bildungsmedien e.V. vertretenen Schulbuchverlagen sowie den Ländern abgeschlossen. Der neue Vertrag schließt bestimmte digitale Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke mit ein. Er sieht eine Laufzeit bis Ende 2018 sowie höhere, jährliche Vergütungszahlungen vor.
 
Nutzung vergriffener Werke: Rahmenvereinbarung unterzeichnet
Wie bereits mehrfach berichtet, hat der Gesetzgeber zum 1. April 2014 den Umgang mit vergriffenen Werken neu geregelt: Vergriffene Werke, die vor 1966 in Deutschland erschienen sind, können danach unter bestimmten Bedingungen digitalisiert und öffentlich zugänglich gemacht werden. Voraussetzung dafür ist eine Lizenzierung der Nutzungen durch die Verwertungsgesellschaften VG WORT und VG Bild-Kunst sowie die Eintragung der vergriffenen Werke in das Register beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).

Die Kultusministerkonferenz und die beiden Verwertungsgesellschaften haben jetzt in einem Rahmenvertrag die Voraussetzungen für die Lizenzierungen, die Höhe der Vergütung sowie weitere Fragen der praktischen Abwicklung geklärt. Mit der Digitalisierung und öffentlichen Zugänglichmachung der vergriffenen Werke durch die Bibliotheken soll im Laufe des Jahres begonnen werden.

 
Intranetnutzungen an Hochschulen
Die VG WORT hat eine Vergütungsvereinbarung zu Intranetnutzungen an Hochschulen gemäß § 52a UrhG mit den Ländern getroffen. Sie betrifft den Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2015 und sieht die Zahlung von pauschalen Vergütungen für erfolgte bzw. erfolgende Nutzungen an den universitären Einrichtungen vor.

Für die Zukunft soll ein gesonderter Rahmenvertrag abgeschlossen werden, der die nutzungsbezogene Meldung und Abrechnung der geschützten Werke vorsieht und den Vorrang von angemessenen Verlagsangeboten gewährleistet. Hierzu wird derzeit ein zentrales Meldeportal der VG WORT in einem Pilotprojekt an der Universität Osnabrück gemeinsam mit den Ländern getestet.

 
EU-Urheberrecht: Reda-Report
Julia Reda, Mitglied des Europäischen Parlaments, hat am 19. Januar 2015 den Entwurf eines Berichts über die Umsetzung der Richtlinie zum Urheberrecht der Informationsgesellschaft veröffentlicht. Der Bericht wird derzeit im Rechts-ausschuss des Europäischen Parlaments behandelt und voraussichtlich am 16. April 2015 verabschiedet. Die Abstimmung des Berichts im Plenum des Europäischen Parlaments soll dann im Mai erfolgen. Der Bericht begegnet aus Sicht der VG WORT erheblichen Bedenken. Das weitere Verfahren ist deshalb genau zu beobachten.


Reda-Report zum Download
 
Aktueller Stand im Klageverfahren gegen den Verteilungsplan
Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg fand am 29. Januar 2015 in dem Verfahren Reprobel ./. Hewlett-Packard Belgium (C-572/13) die mündliche Verhandlung statt. Dieses Verfahren betrifft die Rechtslage zur Gerätevergütung in Belgien. Es hat aber u.a. die Frage der Beteiligung von Verlagen an urheberrechtlichen gesetzlichen Vergütungsansprüchen zum Gegenstand, um die es auch in dem Klageverfahren eines wissenschaftlichen Autors gegen den Verteilungsplan der VG WORT geht. Wie berichtet, hatte insoweit der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 18. Dezember 2014 das Verfahren ausgesetzt, um zunächst die Entscheidung des EuGH abzuwarten. Der EuGH hat bisher noch keine Entscheidung verkündet. Nach der einschlägigen Verfahrensordnung wird vielmehr als Nächstes der beim Gericht tätige Generalanwalt einen mit Gründen versehenen Lösungsvorschlag unterbreiten, an den der Gerichtshof jedoch nicht gebunden ist. Als Termin, zu dem der Schlussantrag des Generalanwalts vorgelegt werden soll, wurde der 30. April 2015 bestimmt. Wann im Anschluss daran mit einer Entscheidung des Gerichtes selbst gerechnet werden kann, ist allerdings offen.

Bisherige Informationen, FAQs und Stellungnahmen zum Verfahren finden Sie auf der Homepage der VG WORT unter nachfolgendem Link


Informationen zum Klageverfahren
 
EuGH bestätigt Privatkopievergütung
Im Rechtsstreit zwischen der dänischen Verwertungsgesellschaft Copydan und Nokia hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EUGH) in seinem Urteil vom 5. März 2015 die Privatkopievergütung auf digitale Speichermedien einmal mehr bestätigt.

Wichtig ist insbesondere, dass der EuGH erneut klargestellt hat, dass die Zustimmung eines Rechtsinhabers zur Nutzung von Werken keinen Einfluss darauf hat, dass die Privatkopievergütung an die Verwertungsgesellschaften zu zahlen ist. Damit hat das Gericht seine Aussage in der VG WORT-Entscheidung aus dem Jahr 2013 bekräftigt.


Das Urteil zum Download
 
Kulturpolitische Forderungen für das Urheberrecht im digitalen Umfeld
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, hat am 10. März ihre kulturpolitischen Forderungen für das Urheberrecht im digitalen Umfeld veröffentlicht. Das Papier ist aus Sicht der VG WORT zu begrüßen. Das gilt insbesondere für die Forderungen zur Verbesserung des Verfahrens bei der Durchsetzung der Privatkopievergütung und zur Einführung einer Hinterlegungspflicht bei den gesetzlichen Vergütungsansprüchen. Außerdem spricht sich Staatsministerin Grütters zu Recht dafür aus, die kulturellen und sozialen Aufgaben der Verwertungsgesellschaften auch in Zukunft beizubehalten, weil sie keine „schlichten Inkasso-Agenturen“ sind.


Das Papier zum Download
Impressum
Verantwortlich
Rainer Just, Dr. Robert Staats
Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT)
Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung

Untere Weidenstr. 5, 81543 München
Telefon (089) 51412-92, Fax (089) 51412-58
E- Mail: vgw@vgwort.de

Redaktion: Angelika Schindel
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